Elternzeit beantragen: So sichern sich Arbeitnehmer ihre Bildungskarenz

Veröffentlicht: 2022-09-07

Frischgebackene Eltern können bis zu 36 Monate Elternzeit nach der Geburt ihres Kindes beantragen. Wenn Sie dies tun, wird dies weitgehend freigegeben. Dennoch sind einige wichtige Fristen zu beachten.

Elternzeit beantragen
Väter und Mütter können für die Betreuung ihrer Kinder bis zu 36 Monate von der Erwerbstätigkeit freigestellt werden

das Wesentliche in Kürze

  • Wenn Sie Ihre (Klein-)Kinder selbst betreuen wollen, können Sie Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden und sich für jedes Kind bis zu drei Jahre unbezahlt freistellen lassen.
  • Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes und endet spätestens am Tag vor seinem achten Geburtstag.
  • Mit dem Elterngeld kann die finanzielle Lücke verringert werden. Darüber hinaus können Arbeitnehmer auch während der Elternzeit Teilzeit arbeiten.
  • Damit die Organisation der Elternzeit reibungslos funktioniert, sollten (werdende) Mütter und Väter möglichst früh ihren Chef ins Boot holen und einige wichtige Fristen beachten.

Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit

Schlafmangel. Hormon breitet sich aus. Und ganz neue Prioritäten. Kinder verändern das Leben ihrer Eltern nachhaltig. Allerdings müssen Arbeitgeber oft umplanen, wenn ein Mitarbeiter seine Familie erweitert. Der Grund: Um Eltern die Möglichkeit zu geben, sich ihrem Nachwuchs zu widmen, haben Mitarbeiter Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind.

In dieser Zeit müssen Mütter und Väter nicht arbeiten, behalten aber ihren Arbeitsplatz und genießen weitere Privilegien. Zum Beispiel besonders umfassender Kündigungsschutz. Je nachdem, wann ein Kind geboren wurde, kann die Familienauszeit unterschiedlich gestaltet werden. Grundsätzlich gilt: Eltern können gleich nach der Geburt pausieren, sich kurz vor der Schule vom Job verabschieden – oder die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen.

Anteil erwerbstätiger Eltern in Elternzeit

Anteil erwerbstätiger Eltern in Elternzeit

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Der Antrag auf Elternzeit muss dem Arbeitgeber frühzeitig vorliegen

„Für Arbeitgeber bedeutet die Elternzeit oft einen erheblichen Aufwand“, sagt Robert Tapella, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel. „Das hat der Gesetzgeber aber bewusst in Kauf genommen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.“ Der Erfolg gibt ihm recht: Seit dem Inkrafttreten des Bundeselternzeit- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im Jahr 2007 stieg das Interesse an dem Modell stetig.

Um den Unternehmen einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und Streitigkeiten mit dem Chef zu vermeiden, sollten Eltern ihren Arbeitgeber so früh wie möglich ins Boot holen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber bestimmte Fristen vor, innerhalb derer Sie Ihre geplante Elternzeit gegenüber dem Unternehmen bekannt geben müssen.

Wir erklären ausführlich, worauf Arbeitnehmer bei der Beantragung der Elternzeit besonders achten müssen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Die unbezahlte Auszeit vom Job ist ein Privileg für abhängig Beschäftigte. Es steht nur Arbeitnehmern zu. Weitere Voraussetzungen, um die Elternzeit erfolgreich beantragen zu können: Die betroffene Person muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und den Nachwuchs selbst betreuen.

Aber nicht nur leibliche Kinder lösen einen Anspruch auf Elternzeit aus: Arbeitgeber müssen auch eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für Betreuungs- und Adoptivkinder ermöglichen. Gleiches gilt für die leiblichen Kinder des verheirateten oder eingetragenen Lebenspartners.

Es ist nicht notwendig, dass die Elternzeit ihre Arbeit vollständig ruhen lässt. Wenn Sie möchten, können Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Wichtig: Ob nur die Mutter oder der andere Elternteil Elternzeit beantragt, hat keinen Einfluss auf den Anspruch. Demnach können Väter und Mütter gleichzeitig oder nacheinander von der Arbeit freigestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bei demselben Unternehmen beschäftigt sind.

In welchem ​​Verhältnis stehen Elternzeit zum Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub?

Ob und in welchem ​​Umfang die Elternzeit in Anspruch genommen wird, solange Sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen. Mutterschutz hingegen ist Pflicht.

  • „Wenn die Schwangere nicht freiwillig auf diesen Schutz verzichtet, dürfen Arbeitgeber sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt keine Erwartungen stellen“, sagt Rechtsanwalt Tapella.
  • Kommt das Kind als Frühgeborenes zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Rückkehr auf zwölf Wochen.
  • Gleiches gilt bei Mehrlingsgeburten oder wenn die Frau ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringt.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Elternzeit und Mutterschaftsurlaub: Elternzeit gibt kein Geld von Ihrem Arbeitgeber.

In den Schutzzeiten vor und nach der Geburt ist das anders: Hier erhalten gesetzlich versicherte Frauen bis zu 13 Euro pro Kalendertag aus ihrer Kasse (Mutterschaftsgeld). Der Arbeitgeber erhöht die Vergütung auf den durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfristen. So hat die werdende Mutter während ihrer gesamten Schwangerschaft keine finanziellen Einbußen.

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub gibt es nicht

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherheit vor und nach der Geburt (max. 210 Euro monatlich). Darüber hinaus erhöht der Arbeitgeber mit Ihnen auch das Gehalt bis zum durchschnittlichen Netto der letzten drei Monate. Allerdings werden maximal 13 Euro pro Tag, also die Summe, von Ihrer gesetzlichen Versicherung abgezogen.

Allerdings gibt es (noch) einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub. Gleiches gilt bei gleichgeschlechtlichen Paaren für die Mutter, die das Kind nicht beugt. Enthält der Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen, können Sie für die Geburt Ihres Kindes kurzfristig bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB in Anspruch nehmen (lesen Sie hier mehr zum Sonderurlaub).

Ob der zweite Elternteil in absehbarer Zeit mehr Freizeit für den frisch geschlüpften Nachwuchs bekommt, bleibt abzuwarten. Die EU hat bereits 2019 eine Richtlinie erlassen, die einen zehntägigen Urlaub vorsieht. Derzeit deutet jedoch wenig darauf hin, dass der Gesetzgeber umfassende Änderungen für Väter plant.

Vielmehr heißt es im Bundesfamilienministerium: „Die zehntägige bezahlte Zeit für den zweiten Elternteil um die Geburt des Kindes muss nicht die zehnte Tagige bezahlte Zeit für das Kind umsetzen.“

Wann und wie müssen Arbeitnehmer Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?

Das Wichtigste vorab: Mitarbeiter müssen keinen Antrag im klassischen Sinne stellen. Denn die Elternzeit bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers. „Eltern müssen daher nur ihre Elternzeit geltend machen“, sagte Anwalt Tapella. „Es ist jedoch wichtig, dass Sie dies schriftlich tun.“ Ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. „Der Elternzeitantrag muss immer in Schwarz vorliegen und vom Arbeitgeber unterschrieben sowie vom Arbeitnehmer unterschrieben werden“, sagte Experte Tapella.

Wichtig ist auch, dass sich Mitarbeiter rechtzeitig mit ihrem Chef in Verbindung setzen. Denn wer die vorgeschriebenen Fristen nicht einhält, riskiert, dass der Chef die Elternzeit trotzdem ablehnen kann. Für Mütter und Väter, die vor dem dritten Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen wollen, bedeutet dies, dass sie den Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Termin informieren müssen. Wenn Sie nach Ihrem dritten Geburtstag eine Auszeit wünschen, müssen Sie 13 Wochen im Voraus planen.

Wann die Elternzeit tatsächlich beginnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab

„Junge Eltern, die ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen wollen, sollten in ihrem Schreiben ausdrücklich vermerken und darauf hinweisen, dass es sich bei dem bisher genannten Datum nur um das errechnete Geburtsdatum handelt“, rät Rechtsanwalt Tapella. Kommt das Kind früher als erwartet zur Welt, kann es sein, dass die gesetzliche Ankündigungsfrist (zumindest während der Elternzeit des Vaters) unterschritten wird. Dann würde sich der Beginn der Auszeit normalerweise nach hinten verschieben.

„Wer den Arbeitgeber jedoch frühzeitig ins Boot holt, hat gute Chancen, dass er die Frist nicht einhält“, sagte Rechtsanwalt Tapella. Kommt das Kind später als erwartet, beginnt die Elternzeit ohnehin erst mit der Geburt, da eine Elternzeit immer erst bei der tatsächlichen Geburt des Nachwuchses möglich ist.

Ob Mutter oder Vater: Kann die Elternzeit in mehrere Abschnitte unterteilt werden?

Eine Elternzeit zum sozusagen „Splitten“ ist grundsätzlich möglich. Je nachdem, wie alt das Kind ist, gelten unterschiedliche Regelungen.

Vor dem dritten Geburtstag des Nachwuchses können die Mitarbeiter weitgehend selbst bestimmen, wann die Elternzeit beginnt und wann sie endet. Es ist denkbar, die gesamte Elternzeit auf einmal zu nehmen sowie sie in mehrere Abschnitte aufzuteilen.

Wie viele solcher Tranchen einem Arbeitnehmer zustehen, hängt davon ab, wann der Nachwuchs geboren wurde:

  • Hat der Nachwuchs nach dem 1. Juli 2015 das Licht der Welt erblickt, stehen seinen Eltern maximal drei Elternzeiten zu. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind auch weitere Zeiträume möglich.
  • Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 können Sie Ihren Chef um mindestens ein Stück des Stückes in zwei Phasen bitten.

Die Zeiten der Elternzeit müssen im Voraus festgelegt werden

Um dem Arbeitgeber die Organisation zu erleichtern, müssen Eltern bei der Anmeldung der Elternzeit die Elternzeit festlegen und wie sie ihre Elternzeit in den nächsten zwei Jahren verteilen wollen. Dies gilt zumindest, wenn Sie Ihre Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes anmelden. Änderungen sind dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Auch wer seine Elternzeit vorzeitig beenden möchte, kann dies bis auf wenige Ausnahmen nur tun, wenn der Chef diesen Schritt unterstützt.

„Der Elternzeitantrag muss in Schwarz gehalten und unterschrieben sein.“
Rechtsanwalt Robert Tapella

Nach Ablauf der Bindungsfrist kann die restliche Elternzeit frei in Anspruch genommen werden. Mitarbeiter sind also nicht auf die Zustimmung ihres Chefs angewiesen, solange sie nur die Ankündigungsfrist einhalten. Dennoch ist es sinnvoll, den Arbeitgeber so früh wie möglich in die Planung einzubeziehen. „Außerdem sollten Eltern immer eine Bestätigung für die Anmeldung ihrer Elternzeit haben“, sagte Tapella. „In diesem Schreiben ist anzugeben, von wann bis wann der Arbeitnehmer freigestellt ist und wann er seine Ansprüche schriftlich geltend gemacht hat.“

„Eltern sollten immer eine Bestätigung für die Anmeldung ihrer Elternzeit haben.“
Rechtsanwalt Robert Tapella

Kann der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?

Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn das Unternehmen insolvent wird. Und der Chef muss die Kündigung von einer Aufsichtsbehörde genehmigen lassen. Wichtig: Der besondere Kündigungsschutz wegen Elternzeit besteht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Arbeitnehmer die Elternzeit beim Chef geltend gemacht hat, maximal jedoch eine Woche vor der Ankündigungsfrist.

Mütter und Väter, die vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes in Elternzeit gehen, sind frühestens acht Wochen vor Beginn der Auszeit kündigungsgeschützt. Für die Eltern von über dreijährigen beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor der Elternzeit.